Neuer Hygieneplan

28. 10. 2020
  • In den Schulbussen und an den Haltestellen, auch vor dem Schulhaus, gilt Maskenpflicht!

  • Vor dem Schulgebäude auf Abstand achten, dabei helfen die Bodenmarkierungen! Jede Klasse hat ihren eigenen Aufstellplatz.

  • Bei der Ankunft an der Schule, in den Gängen und im Pausenhof, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. 

  • Sobald die Lehrkräfte ihren Arbeitsplatz/Schreibtisch verlassen, muss eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden.

  • Im eigenen Büro muss keine MNB getragen werden, solange sich keine anderen Personen darin aufhalten.

  • Beim Betreten des Schulhauses bitte freiwillig die Hände desinfizieren.

  • Während des Schulvormittags ist regelmäßiges und gründliches Händewaschen ausreichend.

  • Die Husten- und Niesetikette ist unbedingt einzuhalten!

  • Die Kinder sind in feste Gruppen eingeteilt. Diese Gruppen sollen sich nach Möglichkeit nicht mischen.

  • Gruppenarbeit ist auch in den Stufen 1 und 2 möglich, in Stufe 3 muss der Mindestabstand eingehalten werden.

  • Bei Jahrgangsmischungen wie beispielsweise in Religion oder Ethik sitzen die Kinder der einen Klasse auf der rechten Seite im Klassenzimmer und die Kinder der anderen Klasse auf der linken Seite.

  • In den Gruppen sind Toilettengänge nur einzeln erlaubt. Auf den Toiletten hält sich jeweils nur eine Person auf.

  • Die Pause findet getrennt nach Klassen auf festgelegten Plätzen statt.

  • Befindet sich eine Klasse alleine auf dem Pausenhof, darf die MNB abgenommen werden.

  • Auf eine regelmäßige und gute Durchlüftung der Räume ist zu achten. Nach 20 Minuten Unterricht muss mindestens fünf Minuten quergelüftet werden.

  • Musikunterricht: Singen eines kurzen Liedes ist in Stufe 1 im Klassenverband möglich mit einer MNB.
    Ansonsten bleibt es beim Singen in einem großen Raum, in dem die Schüler einen Mindestabstand von 2 Metern haben. Alle Schüler müssen in die gleiche Richtung sehen. Diese gelingt in der Turnhalle.

  • Beim Umziehen zum Sportunterricht muss der Abstand zwischen den Schülern mindestens 1,5 Meter betragen.

  • Nach dem Sportunterricht muss die Halle gelüftet werden.

  • In Stufe 3 ist der Sportunterricht im Freien ohne MNB möglich, wenn der Mindestabstand eingehalten wird und Regeln zum Vereinssport dies erlauben.

  • Im Schwimmunterricht muss beim Umziehen der Abstand zwischen den Schülern mindestens 1,5 Meter betragen.

  • Vor und nach dem Schwimmunterricht dürfen die Duschen nicht benutzt werden.

  • Beim Föhnen muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Es wird gebeten, dass die Kinder beim Schwimmunterricht Badekappen tragen, damit die Haare nicht oder nicht so lange geföhnt werden müssen.

  • Eislaufen: Zum Eislaufen gehen immer nur zwei Klassen. Die Eishalle muss in zwei Hälften geteilt werden, für jede Klasse eine Hälfte.

  • Eltern betreten das Schulhaus bitte nur, wenn Sie einen Termin haben oder von einer Lehrkraft eingelassen werden. Denken Sie bitte daran, dass Sie sich in die Besucherliste mit ihren Kontaktdaten eintragen.

  • Angemeldete Besucher der Schule tragen sich bitte ebenfalls in die Besucherliste mit ihren Kontaktdaten ein.

  • Wie vor der Schulschließung auch, gilt eine Meldepflicht, wenn die Kinder Kontakt zu einer nachweislich mit dem Corona Virus infizierten Person hatten oder selbst von einer Infektion betroffen sind.

  • Maskenpflicht gilt nun auch im Lehrerzimmer. Maske darf nur kurz zur Nahrungsaufnahme abgenommen werden.

  • Schüler einer festen Gruppe, wie z.B. in der Mittagsbetreuung dürfen die MNB abnehmen.

  • Die Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt obliegt der Schulleitung.

  • Der Gesundheitsschutz der Kinder und des Personals steht an oberster Stelle

  • Die aktuellen Vorgaben vom KM werden immer berücksichtigt und selbstständig nachgelesen.